Schöne helle Studiowohnung mit kleinem Balkon mit Kochnische und Wannenbad ideal für Pendler oder auch BA-Studenten etc Miete 365 € + HK/NK 125 € + Kaution = 490 € + 50 € Carport/Außenstellplatz/überdacht = Außenstellplatz /Carport optional Einbauküche Übernahme erwünscht - ebenso Badmöbel ca. 1,5 Jahre alt In der Küche sind enthalten: Kühlschrank/Spülmaschine/Backofen/Ceranfeld/Dunstabzugshaube. Nichtraucher erwünscht! ab 1.5.2020 oder auch früher! Die Beschreibung der Badmöbel passt so.
Helles und großzügiges Studiozimmer mit Küche und Bad als auch Flur und kleinem Balkon helle Lamintböden Keller Fahrradabstellmöglichkeit im Hof oder auch Keller Außenstellplatz/Carport - optional
gute und zentrale Lage von MA-Feudenheim 2. OG eines gepflegten Mehrfamilienwohnhauses Straßenbahnhaltestelle in unmittelbarer Nähe als auch gute Anbindung an BAB MA/HD/LU, Baggersee in MA-Vogelstang oder auch Schwimmbäder in der Nähe guter Naherholungswert am Neckar oder auch Maulbeerinsel beste Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe viele Angebote für Sport und Freizeit uvm
Bitte schicken Sie uns vorab Ihre Emailanfrage über Anbieter kontaktieren mit Ihren aussagefähigen Daten ( vollständige Adresse, Beruf/Student, wer einziehen möchte und zu wann zu). Wir melden uns dann zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins bei Ihnen telefonisch. Vielen Dank. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur aussagefähige Emailanfragen bearbeiten. Vielen Dank. aawagner immobilien: 0621 / 79 76 38 Die vorstehenden Informationen stammen vom Vermieter. Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Exposéangaben gegenüber dem Erwerber erfolgt nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für die Verletzung evtl. Aufklärungs- oder Hinweispflichten Die vorstehenden Informationen stammen vom Vermieter. Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Exposéangaben gegenüber dem Erwerber erfolgt nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für die Verletzung evtl. Aufklärungs- oder Hinweispflichten.