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Haus zum Verkauf, 56459 Bellingen, Westerwaldkreis | Mapio.net
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Straßenansicht -- Großes Einfamilienhaus mit großem Grundstück für Handwerker!

Haus zum Verkauf 124.000 183 m²
56459 Bellingen, Westerwaldkreis


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Dieses Haus wurde ca. im Jahre 1930 erbaut, ein Anbau erfolgte ca. 1975. Es eignet sich gut für eine Großfamilie, als Generationenhaus oder für Menschen mit Platzbedarf. Der Zustand ist renovierungsbedürftig, seit ca. einem Jahr unbewohnt. Aufteilung EG: Küche als Durchgang zum Wohn-Esszimmer, 2 Schlafzimmer, 1 Abstellraum und Bad mit Wanne, Dusche und Bidet. Aufteilung DG: Ein Durchgangszimmer zum Schlafzimmer mit Wintergartenzugang, 1 Kinderzimmer als Durchgang zu 2 weiteren Zimmern, ein Duschbad. Aufteilung KG: 2 Kellerräume, Heizungsraum mit Öllager, Garage, Hobbyraum.


Dacheindeckung und Wandverkleidung Kunstschiefer, Fenster teilweise Holz, teilweise Kunststoff isolierverglast, Bodenbeläge Fliesen, Parkett, Teppich, PVC, ZH - Öl, Wintergarten im DG, Garage im Haus, Nebengebäude. Lage: In Bellingen gibt es einen Kindergarten. Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs finden Sie in Langenhahn ( 1,5 km ) oder Westerburg ( 7 km ) vor. Der Westerwald bietet vielfältige Möglichkeiten an Unternehmungen oder sportlichen Aktivitäten. Eine liebenswerte Region, überzeugen Sie sich selbst! Könnte dies Ihr neues Zuhause werden? Dann zögern Sie nicht lange und nehmen gleich Kontakt zu uns auf. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihrer Anfrage, indem Sie uns über das jeweilige Portal unter "Kontaktaufnahme zum Anbieter" Ihre vollständigen Kontaktdaten zukommen lassen. Im Web-Exposè, dazu erhalten Sie dann einen Link, werden Ihnen zahlreiche weitere Fotos, die Grundrisse sowie der Energieausweis zur Verfügung gestellt. Das Immobilienteam der Sparkasse Westerwald-Sieg freut sich auf Sie!


Das sollten Verbraucher zum neuen Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen: • Verbraucher gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht extra in Rechnung gestellt. • Haben Verbraucher nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt, müssen sie – wie bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Der Makler stellt keine Rechnung. • Eine Provision muss – wie bisher – nur dann gezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht. • Makler können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Interessenten nicht darauf verzichten, da beide an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind. • Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Der Makler hat hierauf keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung (z.B. in Form einer Unterschrift), bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein. Die neue Regelung beruht auf der europäischen Verbraucherrechtrichtlinie und wurde vom deutschen Gesetzgeber zur Vereinheitlichung in dieser Form eingeführt, damit ein europaweiter Verbraucherschutz gewährleistet wird. Weitere Informationen und attraktive Immobilienangebote erhalten Interessierte bei den Immobilienvermittlern von LBS und Sparkassen unter www.skwws.de VERBRAUCHERINFO 1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Maklerlohnzahlungspflicht des Kunden 2. Unternehmer, Anschrift, Beschwerdeadressat LBS Immobilien GmbH Südwest, Postfach 2980, 55019 Mainz, Tel.:06131 13-4043, Fax: 06131 13-434701, eMail: info@LBS-ImmoSW.de GF: Norbert Hoffmann, Matthias Wiechert 3. Es besteht ein Widerrufsrecht 4. Weitere Info unter: Verbraucherinformationen


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