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Haus zum Verkauf, 86495 Eurasburg, Aichach-Friedberg (Kreis) | Mapio.net
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Wintergarten -- Sehr gepflegte DHH mit Blick ins Grüne

Haus zum Verkauf 578.500 123 m²
86495 Eurasburg, Aichach-Friedberg (Kreis)


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Diese attraktive Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1996 in massiver Bauweise erstellt. Der offen gestaltete Wohn- und Essbereich und die angrenzende Küche bilden den Mittelpunkt des Hauses und ermöglichen das Wohnen in einem modernen Ambiente. Von hier aus hat man Zutritt zu dem beheizten Wintergarten in Südlage mit Ausblick auf den herrlich angelegten Garten. Die mit Parkett ausgestatteten Schlafzimmer, das außergewöhnlich gestaltete Badezimmer sowie der nach Westen ausgerichtete Balkon befinden sich im ersten Obergeschoss. Im Keller befinden sich ein Waschraum und eine Sauna. Highlights der Immobilie: • Beheizter Wintergarten • Doppelgarage • Garten • Sauna • Offenes Raumkonzept • Gartenhaus • Hobbyraum • Separates Büro


Freienried gehört zu der Gemeinde Eurasburgs, welche ruhig und idyllisch im bayerisch-schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg liegt. Sämtliche Bedürfnisse des täglichen Lebens kön-nen im Nachbarort Odelzhausen, welcher nur circa 10 Autominuten entfernt ist, abgedeckt wer-den. In nur wenigen Minuten gelangt man über die A8 zeitnah nach München oder Stuttgart. Mit dem Auto ist man in circa 15 Minuten in Friedberg, in 20 Minuten in Augsburg und in circa 45 Minuten in der Innenstadt von München.


Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Büro Augsburg und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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