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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 60529 Frankfurt-Schwanheim, Frankfurt am Main | Mapio.net
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 -- Vermietete & Lichtdurchflutete DG-3 Zimmerwohnung Mit großer Dachterrasse

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 550.000 80 m²
60529 Frankfurt-Schwanheim, Frankfurt am Main


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Die helle 2 Zimmer Maisonett-Wohnung zuzüglich des ausgebauten Spitzbodens (1 seperater Raum mit Fenster ) befindet sich in einem gepflegten 3-Familienhaus in ruhiger Lage von Schwanheim. Die Wohnfläche beträgt 80 qm zuzüglich des ausgebauten Spitzbodens im DG mit ca. 15 m² extra Nutzfläche mit Fenster kann als Schlafraum genutzt werden. Die Wohnung ist aktuell vermietet für 1150,- EUR Kaltmiete p.Monat Mietvertrag ist unbefristet (Staffelmiete). Zu der Wohnung gehört im Keller ein seperater Raum mit Fenster und Duschbad, Parkett und Fußbodenheizung ausgewiesen als Nutzfläche diesen Raum kann mann als Hobbyraum ,Fitnessraum, Homeoffice nutzen. Ein Aussenstellplatz ist im Kaufpreis inklusive. Die Wohnung ist aktuell vermietet für 1150,- EUR p. Monat


– großzügige Terrasse (Ausrichtung Ost/Südwest ) – Fußbodenheizung - 1 seperater Abstellraum – hochwertiger Echtholzparkettboden – Neuwertige Einbauküche inklusive – Tageslichtbad mit Dusche – Gäste WC – Außenjalousien – Fenster ( Firma Rehau) 3-Fach Verglast – in der 2 Etage der Wohnung ist die Dachgalerie / ausgebaut 1 Abstellraum im Treppenhaus – 1 Kellerraum – Außenwände Kalksteinmauerwerk – Wärmegedämmt mit einem Wärmedämmverbundsystem – Stahlbetontreppenlaufkonstruktion mit Granit belegt – Massivparkett Eiche-Schiffsboden verlegt – 1 Außenstellplatz


Die Immobilie liegt in dem Stadtteil Frankfurt-Schwanheim am Waldrand grenz direkt an Goldstein. Schwanheim grenzt im Norden an die Frankfurter Stadtteile Höchst, Nied und Griesheim, im Osten an Niederrad, im Südosten an Sachsenhausen und im Süden an den Stadtteil Frankfurt-Flughafen. Westlich von Schwanheim liegt die Stadt Kelsterbach.


Alle Angaben in diesem Exposé Stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Geldwäschegesetz Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen. Was wird als Geldwäsche angesehen? Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Wer ist betroffen? Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Was soll erreicht werden? Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass illegal erzieltes Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangt und sich somit die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus ausbreitet. Welche Angaben vom Vertragspartner muss ein Makler dokumentieren? Bei einer natürlichen Person: • Name, Geburtsort, Geburtsdatum, • Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und • den wirtschaftlich Berechtigten Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft: • Firma, Name oder Bezeichnung, • Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, • Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter, • ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben Was muss noch beachtet werden? Außerdem muss klar ersichtlich sein, zu welchem Geschäftszweck eine Immobilie gekauft oder verkauft wird. Der Kunde muss den Makler darüber informieren, ob er für sich selbst tätig ist oder für einen Dritten. Alle eingeholten Daten muss der Makler 5 Jahre lang aufbewahren Energieausweis Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Energieausweise wurden diese vom Eigentümer noch nicht zur Verfügung gestellt. Angaben gem. §16a EnEV: Ein Energieausweis liegt derzeit noch nicht vor.


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