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Haus zum Verkauf, 35463 Fernwald | Mapio.net
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Außenansicht des Hauses -- Sanierungsbedürftige Immobilie für Liebhaber

Haus zum Verkauf 49.000 88 m²
35463 Fernwald


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Die wichtigsten Merkmale dieses denkmalgeschützten Häuschens: - gute, naturnahe Lage - Baujahr 1680 als ehemaliges Schulhaus - sanierungsbedürftig - Abriss aufgrund von Denkmalschutz nicht möglich - derzeit vier Zimmer zzgl. Küche - Badezimmer im Kellergeschoss - dazugehöriger Gartenbereich gegenüber (ca. 33m²) Gerne zeigen wir Ihnen dieses besondere Angebot bei einem individuellen Besichtigungstermin!


Dieses denkmalgeschützte Häuschen befindet sich in einer ruhigen Nebenstraße im Ortsteil Albach der Gemeinde Fernwald. Der Ort liegt zwischen den Gießener und Licher Wäldern und besticht durch herrlich verzierte Fachwerkhäuser. Kindergärten, Grundschulen, sowie Ärzte und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in den benachbarten Ortsteilen Annerod und Steinbach vorhanden. Die Großgemeinde besitzt eine hervorragende Infrastruktur und eine Vielzahl möglicher Arbeitsplätze. Die verkehrsgünstigen Anbindungen tragen dazu bei, dass man schnell und problemlos an seinen Arbeitsplatz außerhalb der Gemeinde gelangen kann. Die Universitätsstadt Gießen, mit weiterführenden Schulen, Universität, Fachhochschule, Kliniken und einem umfassenden kulturellen Angebot ist nur wenige Minuten entfernt. Fernwald ist auch auf kurzen Wegen sehr gut an die Autobahnen A5 und A45 angebunden.


Energieangaben Gas, Zentralheizung, Baujahr: 1680 Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von € 5.950,00 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Gerold Mauthner Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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