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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Voltastraße 12, 16781 Hennigsdorf, Oberhavel (Kreis) | Mapio.net
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Hausansicht -- Rathenauviertel 4-Raum Wohnung

4-Zimmer Wohnung zum Verkauf 205.000 97 m²
Voltastraße 12, 16781 Hennigsdorf, Oberhavel (Kreis)


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Die Wohnung befindet sich Hochpaterre in einem freistehendem 6 Familienhaus mit großzügigem Gartenanteil. Das Objekt ist zu 6 Eigentumswohnungen aufgeteilt. Die Bewohner sind sowohl Eigentümer als auch Mieter. Alle 4 Wohnräume sowie Bad und Küche sind zentral über den Flur zu erreichen. Die Küche ist ausreichend groß um mit 4 Personen zu frühstücken. Hinter dem Haus befindet sich der zugordnete Gartenanteil (ca. 50 m²). Hieran anschließend befindet sich der Außenstellplatz. Danach schließt sich ein kleiner Park an.


Im Tageslichtbad gibt es Dusche und Wanne sowie den Waschmaschinenanschluss. Die Fesnter sind moderne Holzfenster. Ein Fenster ist als historisches Doppelkastenfenster erhalten. Die Innentüren sind aufgearbeitet und in Holz belassen. Die Bilder zeigen den aktuell vermieteten Zustand. Die Wohnung wird ohnen Möbel vermietet. Über den Verbleib der Einküche kann mit der Mieterin verhandelt werden.


Die Wohnung liegt ca. 3 km südlich der Havelpassage und vom Bahnhof entfernt. Östlich liegt in ca. 3km die Havel.


Die Wohnung ist aktuell vermietet. Verkaufsbedingt hat die Mieterin begonnen sich eine anderen Wohnung zu suchen. Das "Rathenauviertel“ in Hennigsdorf wurde ab 1910 als Arbeiterwohnhaus-Projekt der AEG nach Plänen des Architekten Peter Behrens errichtet. Ab 1920 führte dann Jean Krämer den Ausbau der Siedlung fort. Mit dem Bau der Wohnungen wurde 1923 der Rathenaupark angelegt. Das Rathenauviertel ist ein charakteristisches und qualitätsvolles Beispiel einer Werkssiedlung des frühen 20. Jahrhunderts. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.11.1993 wurde das "Rathenauviertel" als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Alle Veränderungen und Maßnahmen benötigen daher eine denkmalrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis (§ 9 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz). Der am 14.07.1999 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Denkmalpflegeplan "Rathenauviertel" bildet die Grundlage für die weitere denkmalgerechte Gestaltung der Außenanlagen in diesem Viertel.


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