Ihre Immobilie können Sie im Zwangsversteigerungstermin am 04.03.2019 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Landstuhl in Saal/Raum 1 erwerben. Der gerichtliche festgesetzte Verkehrswert beträgt € 138.000,00 Euro. Als Bieter müssen Sie Sicherheit leisten i.H.v. 10 % des Verkehrswertes! Bargeld ist keine zulässige Form der Sicherheitsleistung!
Das Objekt wird derzeit von der Eigentümerin genutzt.
Waldmohr ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Bis zum 1. Januar 2017 war sie Sitz der Verwaltung der dann aufgelösten Verbandsgemeinde Waldmohr. Waldmohr liegt am westlichen Ende der westpfälzischen Moorniederung, direkt an der saarländisch-rheinland-pfälzischen Grenze. Mitten durch das Siedlungsgebiet fließt der Glan, der im Jahr 1933 vor Ort auf Betreiben der Gemeinde begradigt wurde.
Die Wohnfläche von 195 m² verteilen sich auf EG, OG und DG. Eine Innenbesichtigung konnte nicht erfolgen.