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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Am alten Landgraben 1, 64653 Lorsch, Bergstraße (Kreis) | Mapio.net
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Lage -- Stop! : Ausbaufähige Souterrainwohnung in Bestlage von Lorsch im Bieterverfahren

2-Zimmer Wohnung zum Verkauf Preis nicht angegeben 48 m²
Am alten Landgraben 1, 64653 Lorsch, Bergstraße (Kreis)


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Stop!: Open House mit Bieterverfahren aufgrund der hohen Nachfrage! Ausbaufähige Wohneinheit mit ca. 48,4 qm in begehrter Wohnlage von Lorsch im Bieterverfahren! Zum Verkauf steht eine ausbaufähige Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in ruhiger Lage von Lorsch. Das Vierfamilienhaus befindet sich in Feldrandlage, wodurch das Haus besonders ruhig gelegen ist. Die zum Verkauf stehende Einheit des Hauses ist die Souterrainwohnung, welche im Rohbauzustande übergeben wird. Sie profitieren also vom Ausbaupotential und können Ihre Wünsche noch innerhalb der vorliegenden Baugenehmigungen umsetzen. Es sind zwei Zimmer ein Badezimmer in der Wohnung geplant. Besonders wenn Sie über handwerkliches Geschick verfügen, ist diese Immobilie für Sie bestens geeignet, denn dann besteht für Sie die Möglichkeit weitere Arbeiten in der Wohnung selbst zu erledigen um so Kosten einzusparen! Sie können in die Wohnung als Einstiegsimmobilie oder in die Wohnung als Kapitalanlage investieren. Vorteile Immobilie + kleine Wohneinheit perfekt als Einstiegsimmobilie + eignet sich perfekt als Kapitalanlage + Kostenvorteile durch Eigenleistung + gemütliche Souterrainwohnung Vorteile Lage + außergewöhnliche Lage + Feldrandlage + Ruhe und doch zentral Objektdetails: Objektart: 4 Familienhaus Anzahl Zimmer: 2 Zimmer + Badezimmer Wohnfläche: ca. 48,4 qm Immobilienart: Bestandsobjekt Nutzungsart: Objekt befindet sich im ausbaufähigen Zustand Bauweise: Beton Außenfassade: Putz Wärmedämmung: nein Zustand: ausbaufähig Wohnung befindet sich im Untergeschoss, Souterrainwohnung Etagenzahl gesamt: 2 Anzahl Wohneinheiten gesamt: 4 Heizung Typ: Zentralheizung, Befeuerung: Öl Badezimmer Bad mit Fenster: Ja Anzahl Badezimmer: 1, im Ausbaustadium


Verkauf im Bieterverfahren: Interessierte können nach der Besichtigung ein Angebot für die Immobilie abgeben. Dazu haben sie 3 Tage Zeit. In dieser Zeit muss der Interessent dann sein Angebot unterbreiten. Dabei zählt nur ein schriftliches Angebot. Der Eigentümer entscheidet, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf dessen Grundlage mit dem Interessenten weiter verhandelt. Entscheidet er sich für ein Angebot, muss aber auch beim Angebotssteller weiterhin Kaufbereitschaft bestehen. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf einer Immobilie über einen Notar. Bieterverfahren ist nicht bindend: Im Gegensatz zur Auktion oder Zwangsversteigerung hat das Bieterverfahren für den Immobilienverkäufer einen entscheidenden Vorteil: Der Verkäufer kann, aber muss das höchste Angebot nicht annehmen. Haftungsausschluss Wir weisen darauf hin, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, übernehmen aber dafür keinerlei Haftung und Gewähr. Bezüglich der Bausubstanz und der Beschaffenheit, geben wir keine Auskünfte und übernehmen hierfür auch keinerlei Haftung. Bestandsimmobilien, wie auch diese, sind grundsätzlich renovierungsbedürftig, da kein Neubau. Bitte lassen Sie sich vor dem Kauf von einem Fachmann diesbezüglich beraten. Das Objekt befindet sich im Rohbau – Ausbauzustand.


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