Das Objekt ist öffentlich geförderter Wohnungsbau. Hierfür benötigt man einen sogenannten Wohnberechtigungsschein, der bei dem zuständigen Landratsamt für Zell beantragt werden muss. Bitte klären Sie vorher ab, ob Sie die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.
Besichtigungstermine:
Wenn Sie eine Anfrage stellen, behalten Sie unbedingt Ihre E-Mails im Blick!
Wir werden Sie per Mail kontaktieren und Ihnen die Telefonnummer des ortsansässigen Hausmeisters für einen Besichtigungstermin übermitteln.
Generell erteilen wir bei einem negativen Schufa Eintrag keine Zusage für eine unserer Wohnungen. Wir bitten daher bei Negativeinträgen auf eine Anfrage zu verzichten.