Gepflegte Wohngegend, viel Platz für Kinder, kein Verkehr, Spiel-Sportplatz naheliegend, Grundschule, Ärzte, Altenresidenz, kleinere Einkaufsmöglichkeiten, öff. Verkehrsmittelanschluß, kurze Anbindung zur A3 Montabaur/Limburg
Der Mieter trägt alle gesetzlichen Betriebskosten gemäß der Verordnung über die Betriebskosten 20. BetrKV § 2, sofern diese für das Wohnhauses anfallen. Soweit rechtlich möglich, schießt der Mieter Ver- und Entsorgungsverträge direkt in eigenem Namen mit dem Versorgungsunternehmen ab. Die Gebäudeversicherung und ggfls. Grundsteuer bleibt von der Vereinbarung unberührt.