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Haus zum Verkauf, Hauptstraße 60, 65347 Eltville am Rhein / Hattenheim, Eltville am Rhein | Mapio.net
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2018-04-03_EG Hattenheim IPE40 -- Empfangsgebäude Hattenheim – beliebter Wein-/Sektort und „Rosenstadt“ im Rheingau

Haus zum Verkauf 295.000 80 m²
Hauptstraße 60, 65347 Eltville am Rhein / Hattenheim, Eltville am Rhein
bisheriger Preis 200.000


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Das Empfangsgebäude in Hattenheim wurde 1885 erbaut und um 1900 durch einen stilmäßig angepassten beidseitigen Anbau erweitert, von dem nur noch der östliche Anbau vorhanden ist. Das Grundstück ist ca. 400 qm groß und beinhaltet neben dem darauf befindlichen Empfangsgebäude auch eine kleine Freifläche für 3 Stellplätze. Von diesen 3 Stellplätzen sind jedoch 2 Stellplätze zugunsten der DB Netz AG freizuhalten. Die Immobilie steht unter Denkmalschutz. Gemäß Denkmalschutzunterlagen handelt es sich um einen, aus Ziegelmauerwerk bestehenden Typenbau (vergl. Geisenheim) mit zwei Geschossen und einer symmetrischen Hauptfassade mit Walmdach und Giebelrisalit. Ein Weinrankenrelief aus Terrakotafries umläuft den Backsteinbau. Besonders auffällig sind die zwei Säulen neben den Eingängen zum ehemaligen Wartesaal. Den Abschluss der Säulen bilden die Sandsteinwappen, die den Hattenheimer Wappen und den Preußischen Adler darstellen. Das Gebäude ist teilunterkellert und mietfrei. Das erste Obergeschoss und das Dachgeschoss wurden zu Wohnzwecken genutzt. Die Nutzung im Erdgeschoss sah einen Wartesaal mit Sanitärbereich sowie diverse Technikräume vor. Eine Umnutzung des Empfangsgebäudes ist darstellbar, wobei insbesondere das äußere Erscheinungsbild zwingend zu erhalten ist (kein Ausbau des Dachgeschosses). Trotz Mietfreiheit besteht ein Dienstleistungsvertrag mit der Firma ISTA zur Anmietung der Erfassungsgeräte und Erstellung der Heizkostenabrechnung.


Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt ist ein Energieausweis nicht erforderlich. Im Keller des Gebäudes befindet sich eine Gasheizung aus dem Jahre 1997. Nach Erwerb des Gebäudes ist in Abstimmung mit der DB AG eine stromtechnische Medientrennung erforderlich, welche vom Käufer übernommen werden muss. Im Kellerbereich befinden sich noch diverse bahnbetriebsnotwendige Anlagen (Kabel, Leitungen, Stromversorgung für angrenzenden Funkmast), für die die Deutsche Bahn AG auch nach Verkauf einen Zugang benötigt.


Hattenheim am Rhein ist seit dem Jahr 1977 ein Stadtteil und Ortsbezirk von der „Rosenstadt“ Eltville am Rhein und liegt im naturreichen Rheingau-Taunus-Kreis. Die Stadt ist besonders als Weinort bekannt, da durch die gute Südhanglage Hattenheims der Weinbau äußerst ertragreich ist. Die Weingüter in Hattenheim zählen zu den renommiertesten im Rheingau. Hattenheim ist geprägt von den schönen Fachwerkhäusern in der Altstadt und dem grünen weiten Rheinufer. In diesem Stadtteil leben ca. 2.200 Einwohner und in Eltville am Rhein ca. 17.600 Einwohner. Die Gemeinde ist eine Station der Deutschen Fachwerkstraße. Hattenheim liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet und konnte sich dennoch seinen dörflichen Charakter bewahren. So kommt man über die A 66 Richtung Rüdesheim über Wiesbaden nach rund 40 Minuten direkt nach Frankfurt am Main. Das Empfangsgebäude befindet sich direkt am Haltepunkt Hattenheim, weswegen auch eine gute Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet ist. Mit der S-Bahn, die halbstündig am Bahnhof anhält, erreicht man Wies-baden in ca. 20 Minuten und Mainz Hbf in ca. 40 Minuten sowie Frankfurt am Main Hbf in einer Stunde. Über die Rheinfähre ist die Anreise ebenfalls möglich. Durch die Nähe zu den hessischen Zentren der Landeshauptstadt Wiesbaden und der „Bankenmetropole“ Frankfurt am Main sowie der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ist Hattenheim ein attraktiver Wirtschafts- und Dienstleistungsstandort. Die 80 selbstständigen Weinbetriebe und die große Eltviller Vinothek kennzeichnen die dortige Wirtschaft. Eltville ist Sitz des größten industriellen Arbeitgebers im Rheingau, der Jean Müller Elektrotechnik Fabrik.


Hinweise: Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte. Für die inhaltliche Richtigkeit der vorstehenden Angaben ist allein der im vorstehenden Exposé angegebene Anbieter verantwortlich, der/die auch allein für etwaige Fehler haftet. Die Deutsche Bahn AG - DB Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Exposé enthaltenen Informationen. Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Kontaktangaben zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Anfrage bei uns gespeichert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Internetseite https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immobilien/Immobilienangebote. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Konditionen: Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff „Kaufangebot für des Empfangsgebäude Eltville-Hattenheim“ bis zum 09.09.2018 an u.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet. Hinweis zur Nutzungsart: Bei der o.a. Nutzungsart handelt es sich um einen zukünftigen Nutzungsvorschlag für einen derzeit bahngewidmeten Verkaufsgegenstand und nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Exposé. Es ist Sache des Erwerbers, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.Es obliegt dem Erwerber, die - auch bauplanungsrechtliche - Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Objekts, unabhängig von den im Exposé getroffenen Aussagen, mit den zuständigen Behörden zu klären.


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