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Haus zum Verkauf, Riedlinger Straße 1, 88512 Mengen, Sigmaringen (Kreis) | Mapio.net
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Bahnhof Mengen -- Empfangsgebäude in Mengen

Haus zum Verkauf 170.000 94 m²
Riedlinger Straße 1, 88512 Mengen, Sigmaringen (Kreis)


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Zum Verkauf steht das Bahnhofsgebäude in Mengen mit einem unbebauten Vorplatz, der als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird. Rechtsgrundlage der Bebaubarkeit: §34 Bau GB


Das massiv gebaute Bahnhofsgebäude ist zu 80% vermietet und weist einen einfachen bis mittleren Ausstattungsstandard auf. Die Jahresnettomiete liegt bei knapp 20.000,- Euro.


Mengen ist eine Stadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg und hat fast 10.000 Einwohner. Mengen liegt an der Donautalbahn von Ulm nach Immendingen. Die verkehrsberuhigte Altstadt von Mengen ist geprägt durch Fachwerkhäuser und mehrere Sakralbauten. Diese kommt besonders durch die völlig neu gestaltete Hauptstraße im Rahmen der Kernstadtaufwertung besonders zur Geltung. In Mengen halten alle Regional-Express- und Interregio-Express-Züge. Mengen verfügt über stündliche Verbindungen nach Ulm und Aulendorf. In das nahe Sigmaringen fahren sogar zwei Züge pro Stunde. Nach Tübingen und Donaueschingen gibt es einen Zwei-Stunden-Takt. In Mengen beginnt die Hegau-Ablachtal-Bahn nach Stockach und Radolfzell. Mengen gehört zum Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (NALDO). Durch die Stadt führen die Bundesstraßen 311 von Geisingen nach Ulm und die 32 von Hechingen nach Ravensburg. Der Donauradweg verläuft ebenfalls durch Mengen. Etwa drei Kilometer östlich der Stadt liegt ein Verkehrslandeplatz, der Flugplatz Mengen-Hohentengen. Dieser hat die ICAO-Kennung EDTM.


Der Verkauf erfolgt über ein Bieterverfahren. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversor-gung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsord-nung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet. Hinweis: Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc.). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.


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