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Haus zum Verkauf, 54664 Auw an der Kyll | Mapio.net
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1 -- Luxus-Villa mit eigenem Schwimmsee

Haus zum Verkauf 675.000 577 m²
54664 Auw an der Kyll
bisheriger Preis 825.000


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Dieses luxuriöse Anwesen befindet sich auf einem großen, parkähnlichen Grundstück und wurde mit einer Wohnfläche von ca. 560qm im Jahre 1974 in Massivbauweise erstellt. Hier bleiben keine Wünsche offen: Ob Schwimmbad, Bar, Sauna, Billardzimmer oder Fitnessraum, hier ist für jeden etwas dabei und für höchste Ansprüche gesorgt. Erdgeschoss: Großer Flur, Billardzimmer, Schwimmbad 5x8m, eingerichtete Bar, Sauna, Duschbad, Fitnessraum, Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Keller mit Zugang zur großen Doppelgarage Obergeschoss: Große Diele mit Windfang, Garderobe, Gäste WC, Wintergarten, großer Wohn-Essbereich mit Kamin, Zugang zum Balkon, Küche mit sep. Frühstücksraum, 2 Schlafzimmer mit Ankleideraum, Bad/Duschbad, Große Terrasse


Dieses traumhafte Wohnhaus befindet sich in dem Ort Auw an der Kyll, ganz in der Nähe der Kreisstadt Bitburg und gehört zur Ortsgemeinde Speicher. Ein Highlight dieser Immobilie ist sicherlich ein eigner Schwimmteich mit Steg, umgeben von Wald und Wiese. Diese sehr idyllische und romantische Lage, lädt zu ausgedehnten Spaziergängen oder Radfahrten ein. Durch 2 verschiedene Buslinien gibt es ebenfalls eine Anbindung an die Stadt Bitburg, sowie die Ortsgemeinde Speicher. Die Stadt Trier kann man bequem mit dem PKW oder der Bahn in nur 25km Entfernung erreichen.


Der Makler-Vertrag mit uns und /oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käuferprovision in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jürgen Gombert Immobilien (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH ) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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