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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Badstraße 8, 91560 Heilsbronn, Ansbach (Kreis) | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 195 48 m²
Badstraße 8, 91560 Heilsbronn, Ansbach (Kreis)


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Diese neuwertige, gemütliche 2 Zimmer Wohnung ist kurzfristig bezugsfrei und liegt im Gartengeschoss des modernen, öffentlich geförderten Neubaus "WohnPark Am Klostergraben" in Heilsbronn. Die Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein der Stufe 1 angemietet werden! Die Wohnung ist bequem mit dem Personenaufzug zu erreichen und bietet: Einen gut geschnittenen Wohn-Essraum mit optisch abgetrennter, offener Küche und Zugang zur Terrasse in Ost-Lage, ein geräumiges Schlafzimmer, ein Bad mit bodengleicher Dusche und eine kleine Eingangsdiele. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil und im Dachgeschoss befindet sich ein großer Wäsche-Trockenraum, der allerdings nicht mit dem Personenaufzug erreichbar ist. Erstbezug der Wohnung war Februar dieses Jahres.


Der gesamte WohnPark ist barrierefrei, pflegeleichte Vinylböden in attraktivem Design in den Wohnräumen, Bad mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, Ost-Terrasse mit Blick auf den Klostergraben, Automatische Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung, Personenaufzug, Wäschetrockenraum im Dachboden (nicht mit dem Aufzug erreichbar!), Fahrradabstellhaus, Mülltrenncenter auf dem Grundstück, Energieeffizienzhaus KfW 70. Eine Einbauküche mit Geräten und ein großer Kleiderschrank im Schlafzimmer kann für 150,- € vom Vormieter abgelöst werden.


Heilsbronn hat ca. 9150 Einwohner und liegt zwischen Nürnberg und Ansbach in der Metropolregion Nürnberg. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist sehr gut. In zentraler, grüner Hanglage unmittelbar vor der Altstadt von Heilsbronn entsteht der WohnPark "Am Klostergraben", ein Mehrgenerationenhaus mit angrenzenden, städtischen Quartiersgaragen.


Bei der angebotenen Wohnung handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum der Stufe 1. Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich - Jahres-Netto-Einkommen eines Alleinstehenden maximal 12.000 €. Die angegebene mtl. Kaltmiete bezieht sich auf die zumutbare Miete mit Wohnberechtigungsschein der Stufe 1. Die Differenz (158,44 €) zur tatsächlichen mtl. Kaltmiete von 353,44 € erhalten Sie als Förderung aufgrund des Wohnberechtigungsscheins. Für die Berechnung und Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist das Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 53 Wohnraumförderung zuständig. Besichtigungen sind nach telefonischer Terminabsprache möglich.


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