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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, 94501 Bayern - Aidenbach | Mapio.net

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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 351
94501 Bayern - Aidenbach


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ACHTUNG – DIE FOLGENDEN EINKOMMENSGRENZEN SIND ZWINGEND EINZUHALTEN, ANSONSTEN KANN DIE WOHNUNG AUFGRUND DER BELEGUNGSVORSCHRIFTEN DES LANDRATSAMTS NICHT ANGEMIETET WERDEN:

Einkommensstufe 2
1-Personen-Haushalt: zwischen 17.500,- € und 22.900,- €* im Jahr / 1.458,- € bis 1.908,33 € im Monat
2-Personen-Haushalt: zwischen 27.500,- € und 35.350,- €* im Jahr / 2.290,- € bis 2.945,- € im Monat
3-Personen-Haushalt: zwischen 34.200,- € und 44.050,- €* im Jahr / 2.850,- € bis 3.670,- € im Monat
*Näherungswert für den jährlichen Netto-Jahresverdienst berechnet nach Art. 5 und 6 BayWoFG.

Wir bieten folgende Neubauwohnung (Baujahr 2019) im Anton-Brandl-Platz 10, 94501 Aidenbach ab dem 01.08.2024 zur Vermietung an.

Es handelt sich um eine 2-Zimmer-Wohnung im 2. OG eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung ist mit einem Balkon, Rauchmeldern, Parkettboden, einem barrierefreien und senioren- bzw. behindertengerechten Bad ausgestattet und verfügt über eine Wohnraumlüftung. Die Beheizung erfolgt über eine moderne Wärmepumpe nebst optionaler Gaszentralheizung. Zudem ist ein Aufzug vorhanden.

Die Gesamtfläche der Wohnung beträgt 54,09 m². Des Weiteren ist ein privates Kellerabteil zur Benutzung vorhanden. Auf beigefügtem Grundriss ist die Wohnung als Wohnung 11 gekennzeichnet. Die Bilder sind vom Erstbezug im Frühjahr 2019.

Angaben aus dem Energieausweis: B, 44,6 kWh/(m²a), Gasheizung, Baujahr 2017, Klasse A

Für die Anmietung einer Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe 2 erforderlich. Dieser wird auf Beantragung durch das Landratsamt Passau geprüft/ausgestellt. Maßgeblich für die Erteilung ist das Haushaltseinkommen. Die öffentliche Wohnraumförderung ist ein Instrument, um zu gewährleisten, dass sich auch Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt angemessen mit Wohnraum versorgen können. Folgende Einkommensgrenzen (Orientierungswert – diverse Umstände wie z.B. eine Schwerbehinderung, junge Ehepaare, Unterhaltsverpflichtungen, auswärts untergebrachte Haushaltsangehörige, alleinerziehende Personen etc. können ggfs. berücksichtigt werden) sind für die Erteilung einzuhalten:

Einkommensstufe 2
1-Personen-Haushalt: zwischen 17.500,- € und 22.900,- €* im Jahr / 1.458,- € bis 1.908,33 € im Monat
2-Personen-Haushalt: zwischen 27.500,- € und 35.350,- €* im Jahr / 2.290,- € bis 2.945,- € im Monat
3-Personen-Haushalt: zwischen 34.200,- € und 44.050,- €* im Jahr / 2.850,- € bis 3.670,- € im Monat
*Näherungswert für den jährlichen Netto-Jahresverdienst berechnet nach Art. 5 und 6 BayWoFG.

Die Mietkosten werden teilweise durch eine Zusatzförderung zurückerstattet. Die Miete errechnet sich wie folgt:

Kaltmiete: 351,50 €
Nebenkostenvorauszahlung (inkl. Heizkosten): 185,00 €
Warmmiete: 536,50 €
- zu erwartende Zusatzförderung durch das Landratsamt 81,00 €*
Gesamtmiete nach Berücksichtigung der Zusatzförderung: 455,50 €

* Die Förderung ist an diverse Bedingungen geknüpft und wird zeitlich begrenzt bewilligt. Unter Umständen können die Förderbedingungen während des Mietverhältnisses wegfallen - in diesem Fall ist die reguläre Warmmiete zu entrichten. Nähere Infos hierzu können Sie ebenfalls gerne im Vorfeld mit uns abklären.

Ein Außenstellplatz ist zudem für 15,- € monatlich anzumieten.

Wenn Sie Interesse an der Wohnung haben, bitten wir um Kontaktaufnahme – anschließend können weitere Details geklärt/besprochen werden.


Folge dem Link für weitere Informationen:
        
ebay-kleinanzeigen.de

  
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