Ausstattung: Terrasse, Badewanne, Keller
Stadthaus - Denkmalgeschützt
Lagebeschreibung:
Eibelstadt
In Eibelstadt treffen sich Charme und Lebensgefühl eines fränkischen Weinortes mit der reizvollen Lage zwischen Weinbergen und Maintal.
Eine perfekte Infrastruktur, vielfältige Freizeit- und Ausflugsmöglichkeiten sowie zahlreiche Restaurants, Cafès und gemütliche Weinstuben machen Eibelstadt zu einem der attraktivsten Orte in Mainfranken.
Sehenswürdigkeiten sind unter anderem die vollständig erhaltene Stadtmauer mit 14 Türmen, unter anderem mit dem Maintor und dem Kereturm aus dem Jahr 1573.
An zwei Wochenenden im Sommer findet das Eibelstädter Weinfest statt.
Die Stadt liegt an der Bundesstraße 13, ca. 2 km entfernt von der Abfahrt Würzburg-Randersacker der Bundesautobahn 3. Der nächste Bahnhof ist Winterhausen an der Bahnstrecke TreuchtlingenWürzburg, ca. 4 km von Eibelstadt entfernt.
Objektbeschreibung:
Stadthaus in Eibelstadt, Denkmalschutz, Massivbau, letzte Modernisierung 2005,
Wohnfläche ca. 90 m², 5 Zimmer, Terrasse, Gas-ZH, Keller vorhanden, Grundstück ca. 200 m², frei
Sonstiges:
KUNDENINFORMATION FÜR KAUFINTERESSENTEN
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt…
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Provisionshinweis: Käuferprovision
Daten:
Kaufpreis: 135.000,00 €
Zimmer: 5
Wohnfläche: ca. 92m²
Grundstücksfläche: ca. 200m²
Energie:
Energieausweis:
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 1/20/026-042/3543