Objektbeschreibung
Dieses gepflegte, freistehende Dreifamilienhaus mit Garten und Hütte befindet sich in ländlicher Wohnlage im schönen Bischofsgrün. Das Haus stammt aus dem Baujahr 1962 und ist in drei schöne und helle Wohneinheiten unterteilt (IST-Miete-Kalt 19.800 Euro/Jahr). Alle Einheiten sind gegenwärtig vermietet. Das Haus befindet sich in einem guten Zustand, da seitens des Eigentümers kontinuierlich Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemacht wurden. Der neue Eigentümer kann sich über eine Immobilie freuen, die gepflegt ist und in welche regelmäßig investiert wurde.
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Lagebeschreibung
Bischofsgrün liegt zwischen Ochsenkopf (1.024 m) und Schneeberg (1.051 m) im Hochtal des Weißen Mains im Fichtelgebirge, an der Bundesstraße 303. Der Ort ist bekannt als heilklimatischen Kur- und Urlaubsort. Mit seinen knapp 2.000 Einwohnern liegt dieser auf 676 m ü. NHN. Nahezu alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Ärzte, Banken, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten und Schulen sind in wenigen Minuten erreichbar. 2021 errichtete der Ort das BLSV Sportcamp, wo sowohl im Sommer wie Winter zahlreiche Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, wie Skipisten, Seilbahn, Ganzjahres Rodelbahn genutzt werden kann. Erwähnenswert wäre hier noch die Siebenquell Therme in Weißenstadt mit einer herrlichen Wasser- und Saunawelt. Bischofsgrün ist hervorragend verkehrstechnisch angebunden. So erreicht man die Städte Bayreuth, Marktredwitz, Hof und Kulmbach in weniger als 30 Minuten mit dem PKW.
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Energieangaben
Energiebedarfsausweis
Energieeffizienzklasse F
Endenergiebedarf: 172,6 kWh/(m²\*a)
Wesentlicher Energieträger: Flüssiggas
Baujahr lt. Energieausweis: 1968
Treibhausgasemissionen: 47,5 kg CO2-Äquivalent /(m²\*a)
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Provisionshinweis
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3 % auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.