Die Wohnung ist aktuell vermietet.
Bei einer Eigenbedarfskündigung unterstützen wir Sie gerne.
Zum Kauf steht eine helle und sehr gepflegte 2-Zimmer-Wohnung im 3. OG eines Mehrfamilienhauses.
Die insgesamt ca. 58 m² Wohnfläche beinhalten einen Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Flur, Badezimmer mit Badewanne sowie einen Balkon.
Ein eigener Kellerraum steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Über den weiträumigen Flur haben Sie einen Zugang zu allen Zimmern der Wohnung.
Die Wohnung ist gut vermietet, aber noch lange nicht nach der ortsüblichen Miete, was Potential für die Zukunft bedeutet.
Badezimmer mit Badewanne, Balkon,
Kfz-Stellplatz, Rollläden, Kellerraum
Die Wohnung ist in zentraler Lage, alle Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar.
Bushaltestellen sind wenigen Fußminuten erreicht.
Nur wenige Kilometer entfernt ist die Stadt Hanau.
Die Innenstadt Frankfurts erreichen Sie in ca. 30 Minuten.
Ein direkter Anschluss an die Bundesautobahn A66 und A45 ist gegeben.
Mit Bürgerhäusern, einem Hallenbad mit Sauna, einer großzügigen Sportanlage und diversen Spielplätzen bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Entfaltung.
Kindertagesgaststätten, Grundschulen und eine Gesamtschule ist ebenfalls vorhanden.
Um Ihre Anfrage möglichst schnell zu bearbeiten, verwenden Sie folgenden Link:
https://immobilien.smart-solution24-immo.de/immobilien.html
Wir stehen Ihnen gerne für eine zügige Abwicklung Ihrer Anfragen. Alle benötigten Unterlagen sind vorhanden und können bei Bedarf vorgelegt werden.
Besichtigungstermine können ziemlich kurzfristig und problemlos vereinbart werden.
Im Falle eines Kaufs sind wir bereit für Sie unverbindlich ein Finanzkonzept zu erstellen um eine reibungslose Kaufabwicklung zu gewährleisten.
Fragen Sie uns an!
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Smart-Solution24 GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Smart-Solution24 GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen.