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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Schmerwitz 42, 14827 Wiesenburg, Wiesenburg/Mark | Mapio.net
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Zimmer 1 (a) -- Renovierte 2-Zimmer-Wohnung in ehemaligem Hotel-Gebäude nahe Bad Belzig

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 352 54 m²
Schmerwitz 42, 14827 Wiesenburg, Wiesenburg/Mark


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Die 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und wird in renovierungsbedürftigem Zustand vermietet, so dass Sie die Wohnung in Absprache mit dem Vermieter selbst renovieren und gestalten können. In der Diele und den beiden Zimmern ist Laminat ausgelegt. Das Tageslicht-Duschbad erreichen Sie von einem der beiden Zimmer. Im anderen Zimmer gibt es einen kleinen Abstellraum, der Ihnen zusätzlichen Stauraum bietet. Beheizt wird die Wohnung mittels Gas-Zentralheizung, ein Boiler sorgt für die Warmwasseraufbereitung. Die Wohnung wird mit einer jährlichen Staffelmiete in Höhe von 2% angeboten. Ein Energieausweis ist nicht vorhanden, befindet sich aber in Vorbereitung. Für Rückfragen und/oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Schmerwitz wurde 1388 erstmals urkundlich erwähnt. Erst 1736 wurde in Schmerwitz ein Rittergut mit Herren- und Verwalterhaus sowie einer eigenen Gutskirche bezeugt. Das ehemalige Gutsdorf war vor der Gemeindefusion ein Ortsteil von Schlamau. Heute ist Schmerwitz ein Teil der Gemeinde Wiesenburg/Mark. Von Schmerwitz bis zur Bundesstraße B 246 nach Bad Belzig oder Wiesenburg sind es 2 km. Über diese Bundesstraße ist auch die Autobahn A 9 günstig zu erreichen. In Bad Belzig sind zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Cafés vorhanden. Die Kinder des Ortes besuchen die Grundschule in Wiesenburg. Am Teich des schönen Grundstücks lässt es sich verweilen.


Damit Sie die Wohnung anmieten können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: a) die Selbstauskunft (wir haben hierfür ein Formular für Sie vorbereitet) b) die Kopie des Personalausweises (Vor-/Rückseite) c) die Schufa-Eigenauskünfte (nicht älter als 3 Monate) d) die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den jetzigen Vermieter e) einen Nachweis über derzeitige Einnahmen Die gesamten Nettobezüge sollten 2,5x so hoch sein, wie die Gesamtmiete (= ca. 1/3 für Miete und 2/3 für Lebenshaltungskosten). Sollte dieses Verhältnis nicht gegeben sein, kann ggf. ein Familienmitglied mit in den Mietvertrag aufgenommen. Dieses müsste dann ebenfalls Personaldokumente, Schufa und Verdienst nachweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bewerbungen erst von der zuständigen Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer berücksichtigt werden können, wenn alle Unterlagen vollständig sind!


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