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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Schifferstadter Str. 22-24, 68219 Mannheim, Rheinau | Mapio.net
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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf 269.000 124 m²
Schifferstadter Str. 22-24, 68219 Mannheim, Rheinau


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Die Wohnung liegt im 1ten OG. eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 12 Wohneinheiten. Die Wohnung bestand früher aus 2 einzelnen Wohnungen, diese wurden zusammengelegt, so dass eine große 4-Zimmerwohnung entstanden ist. Die Wohnung besteht aus einem großen Wohn-Esszimmer, 1 großen Schlafzimmer und 2 Kinderzimmern, sowie Küche, Bad mit Wanne und Gäste-WC mit Dusche. Zur Wohnung gehört eine Garage sowie 2 Kellerräume. BESONDERHEIT: Die Wohnung kann jetzt bereits gekauft werden, jedoch geht der Eigentümer Mitte/Ende des kommenden Jahres dauerhaft ins Ausland und würde bis zu seinem Auszug die Wohnung dann vom Käufer anmieten, Details können gerne beim Besichtigungstermin besprochen werden.


Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand, lediglich Tapezier- und Malerarbeiten wären bei einem Bezug notwendig.


Die Wohnung liegt in Mannheim-Rheinau, Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in der näheren Umgebung.


Nähere Informationen zum Objekt erhalten Sie im persönlichen Gespräch oder bei einem Besichtigungstermin. Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Haftung: Die von MMH-Immobilien weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Vermieter, daher übernimmt MMH-Immobilien keine Gewähr/Haftung. Unser für Sie persönlich erstelltes Angebot ist ausschließlich für Sie, als Empfänger, bestimmt und somit vertraulich zu behandeln. Das Angebot gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis der Angebotsquelle, unverzüglich und in schriftlicher Form erfolgt. Eine Information Dritter - auch beratender Personen - über unsere Angebote ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung und Benennung des Namens und der Anschrift des Dritten gestattet. Sollte das Angebot ohne unsere Zustimmung Dritten weitergeleitet werden, so entsteht Schadenersatzpflicht. Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist MMH-Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.


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