!!! Wohnberechtigungsschein der EINKOMMENSSTUFE 1 nötig !!! Anfragen werden nur beantwortet, sofern Sie uns in Ihrer Anfrage bereits Informationen über Ihren Wohnberechtigungsschein mitteilen (z.B.: Datum der Gültigkeit, Größe der Wohnung, Einkommensstufe etc.) Anfragen ohne diese Infos werden nicht beantwortet. Da wir in unserem Neubau leider nur 3 (und sonst in Geretsried so gut wie keine) Rollstuhlgerechten Wohnungen im Bestand haben, sind wir sehr daran bemüht diese Wohnung auch wirklich an eine Person zu vermieten die auf einen Rollstuhl angewiesen ist und somit diese spezielle Wohnung benötigt. Rollstuhlgerechte Neubauwohnung Erstbezug Haus mit 27 Wohneinheiten Antrag auf Zuschuss vom Landratsamt über ca. 270€ möglich (4,50€ pro m²)
Rollstuhlgerecht KEINE Einbauküche vorhanden