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Haus zum Verkauf, 97348 Kitzingen - Markt Einersheim | Mapio.net
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97348 Kitzingen - Markt Einersheim

Haus zum Verkauf 70.000 154 m²
97348 Kitzingen - Markt Einersheim
bisheriger Preis 80.000


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Ausstattung: Badewanne, Dusche, Keller, Garage/Stellplatz

Räume für Ideen

Lagebeschreibung:
Diese Immobilie befindet sich in Markt Einersheim, ein Ort mit ca. 12.000 Einwohnern im Landkreis Kitzingen. Der im 9. Jahrhundert erstmals erwähnte Ort liegt an der alten Heeres- und Handelsverbindung von Nürnberg nach Frankfurt am Rande des Steigerwaldes. Der Ortskern und die darin stehenden alten Fachwerkbauten werden von zwei Torhäusern eingerahmt, welche beide im 14. Jahrhundert errichtet wurden. Im Markt Einersheim finden Sie fast alle Geschäfte des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Umgebung. Über die nahe gelegene B 8 gelangen Sie innerhalb weniger Minuten nach Kitzingen.

Objektbeschreibung:
Renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in zentraler Lage von Markt Einersheim, Baujahr 1964. 7 Zimmer auf ca. 155 m² Wohnfläche, das Grundstück hat eine Größe von ca. 405 m². Die Immobilie ist teilweise unterkellert und bietet ein helles Tageslichtbad mit Badewanne und Waschmaschinen-Anschluss und ausreichend Stauraum durch Abstellräume sowie die große Speisekammer.
Geheizt wird mit einer Öl - Zentralheizung. Im Haus wurden Parkett-, Kork-, PVC- und Fliesenböden verlegt, außerdem wurden Holzfenster eingebaut.
Eine Garage ist vorhanden.

Ausstattung:
- Tageslichtbad mit Wanne
- Abstellräume
- Speisekammer
- große Küche
- zweites Bad

Sonstiges:
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
"Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt?"
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!

Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.

Daten:
Kaufpreis: 80.000,00 €
Zimmer: 7
Wohnfläche: ca. 154m²
Grundstücksfläche: ca. 405m²
Objektzustand: renovierungsbedürftig

Energie:
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1981
Wesentliche Energieträger: Öl
Energieverbrauch: 275 kWh(m²*a)
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Energieeffizienzklasse: H

Heizungsart: Ofenheizung
Wesentliche Energieträger: Öl

Baujahr: 1964
Verfügbar ab: sofort

Anbieter-Objekt-ID: 1/30/950-950/9555


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