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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 14469 Potsdam (Bornstedt) | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf 190.000 66 m²
14469 Potsdam (Bornstedt)


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3,57 % vom Kaufpreis inkl. 19% MwSt. inkl. MwSt.

frei ab vermietet
Geschoss: 2

2 Zimmer, Flur, Küche m. EBK, Bad, Balkon, Kelleranteil

Mieteinnahmen: 450,09 € nettokalt / Monat
zzgl. Betriebskostenvorauszzahlungen 85,95 €/Monat
zzgl. Heizkostenvorauszahlungen 105,60 €/Monat

Wir bieten hier im Alleinauftrag eine sehr schöne 2 -Zimmer-Eigentumswohnung im beliebten Stadtteil Potsdam- Bornstedt. Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten, komplett sanierten Mehrfamilienhaus. Die Wohnung ist vermietet.

Neue Gesetzeslage für Immobilienkäufer/Immobilienverkäufer
Bei Immobilienverkäufen gelten ab dem 23.12.2020 einige neue Regeln für die Maklercourtage. Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser regelt die Maklerkosten/Provisionspflichten für Käufer und Verkäufer. Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen (frei oder vermietet) ein. Wird ein Makler sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers oder der Makler zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann. Das gilt nur für diesen speziellen Fall - in allen anderen Fällen ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich.
Neuregelung zur Verteilung der Maklercourtage gilt nur für Verbraucher
Die gesetzliche Neuregelung enthält neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen auch die Einschränkung, dass es sich beim Immobilienkäufer um einen Verbraucher handeln muss. Handelt der Erwerber im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
Für den Verkauf von Grundstücken, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, Zins- oder Miethäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie bei Gewerbe-Objekten gilt das neue Gesetz nicht.
Maklerauftrag bedarf der Textform (gilt für Käufer und Verkäufer)
Das Gesetz fordert eine neue Formvorschrift für Maklerverträge: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Mündliche Abreden oder Handschlag sind unwirksam.
Eigentümerangaben:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von HAVELGRUND GmbH auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Die Prüfung obliegt dem Kunden.
Datenschutz:
Die HAVELGRUND GmbH erklärt, Daten inkl. der Adressdaten ihrer Kunden nach der neuen Datenschutzverordnung (DSVGP) speichern und ausschließlich für interne Zwecke, wie Zusendung von Immobilienangeboten verwenden, sofern uns Ihre Einwilligung vorliegt. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter www.havelgrund.de.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Havelgrund GmbH, Bahnhofstr. 50a, 14612 Falkensee, Fax-Nr.: 03322 22248, Tel-Nr.: 03322 22242, immobilien@havelgrund.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ist-Mieteinnahmen pro Jahr: 385,83 EUR

Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 2, 3 Etagen

14469 Potsdam (Bornstedt)

Potsdam, Landeshauptstadt und Kulturstadt von internationalem Rang, ist auch als Wissenschaftsstandort bekannt und beliebt.
Neben drei Hochschulen haben zahllose außeruniversitäre Forschungseinrichtungen hier ihren
Sitz. Hauptstandortvorteil ist die Nähe zu Berlin. Der Potsdamer Stadtteil Bornstedt ist geprägt von einer ruhigen Wohnbebauung. Der Volkspark Potsdam (ehem. BUGA-Park) befindet sich in unmittelbarer Nähe und lädt zum Verweilen ein. Hier wohnt man grün und mittendrin: Das Wohngebiet im Bornstedter Feld grenzt direkt an den Remisepark des Volksparks Potsdam nördlich des Stadtzentrums.


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