Objekt
Derzeit entsteht in Rehdens bester Lage ein neuer Bungalow mit Pultdach, welcher zum Ende des Jahres 2021 bezogen werden kann. Der Bungalow wird ebenerdig und behindertengerecht erbaut. Ein Garten, eine überdachte Terrasse, ein Carport mit Abstellmöglichkeiten und E-Ladesäule werden ebenfalls errichtet.
Die Aufteilung erstreckt sich über 100m² und setzt sich aus 3-Zimmern zusammen (offener Wohn-/Essbereich mit Einbauküche, Schlafzimmer, Büro oder Kinderzimmer, Badezimmer, Gäste-WC, Hauswirtschaftsraum).
Ausstattungsmerkmale
- Energiesparhaus nach Bauvorgaben KfW 40
- 3-Fach verglaste Fenster
- elektrische Jalousien
- Heizung: Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Bodenbeläge aus Fliesen und Vinyl
- Glasfaseranschluss
- Carport mit Abstellraum und Ladestation für E-Pkw
- Garten mit einer überdachten Terrasse
- Fußbodenheizung in allen Räumen
- vorhandenes Lichtkonzept
- Dachboden mit großer Abstellfläche
- Sat-Anlage
- Einbauküche
- Badezimmer mit ebenerdiger Dusche
Lage
Dieser neuerbaute Bungalow liegt in einem reinen Wohngebiet in Rehden. Durch seine ruhige Lage sowie seiner kurzen Anbindung zum Ortskern, ist dieses Objekt insbesondere für Paare perfekt gelegen. Speziell Schulen und Kindergärten, Sportstätten, aber auch verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sind schnell fußläufig erreichbar.
Die Samtgemeinde Rehden bietet Ihnen eine umfassende Infrastruktur mit diversen Schulformen, Sportstätten, medizinischer Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten und vielem mehr.
Die nächstgelegene Kreisstadt Diepholz mit ihrer umfangreichen Infrastruktur wie z.B. Krankenhaus, Theater, weiterführenden Schulen usw. erreichen Sie bequem mit dem Auto oder mittels stündlicher Busverbindung in ca. 10 km Entfernung.
Kosten
Mietpreis (kalt): 750,00 EUR monatlich
Einbauküche: 40,00 EUR monatlich
Carport mit Abstellmöglichkeiten: 20,00 EUR monatlich
Mietkaution: 1.500,00 EUR einmalig
Besichtigung und Betreten des Grundstückes erst nach Absprache.
Alle Angaben entsprechen der Planung, für die Ausführung wird keine Gewähr übernommen. Maßgebend ist der Mietvertrag. Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG
Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.