Schönen guten Tag
Im Auftrag meiner Mutter stelle ich Ihnen folgende Immobilie vor. Vorab ist zu sagen dass der genaue Auszugstermin noch nicht feststeht ,da wir uns ein wenig nach der Entwicklung Ihres Gesundheitstandes richten müssen. Heißt dass der Auszugstag noch nicht genannt werden kann.
Derzeit suchen wir nach einem geeigneten Objekt in Niedersachen um meine Mutter zu uns zu nehmen.
Die Wohnung befindet sich in Gelsenkirchen Erle Zentral gelegen in einer Nebenstraße der Crangerstrasse. Man erreicht alles gut zu Fuss. Auf der Straße befindet sich ein Kindergarten.
Die Wohnung hat eine Größe von 83 qm2 .Hat 1 Kinderzimmer 1 Schlafzimmer 1 Küche 1 Wohnzimmer und 2 Badezimmer.1Kellerraum und eine Waschküche.Sowie 2 Tiergaragenplätze wovon einer breiter( Behindertengerecht) ist
Das Wannenbad ist mit hochwertigen Fliesen im Mediterranen Look ausgestattet. Das Duschbad hat eine Bodentiefe Dusche und ist Behindertengerecht. Unterfahrbares Waschbecken und senkbarer Spiegel. Alle Türen sind Rollstuhlgerecht verbreitert. Dies wurde beim Bau von Anfang an geplant, da mein bereits verstorbener Stiefvater im Rollstuhl saß.
In der gesamten Wohnung findet man den Mediterranen Look wieder.
Im Wohnzimmer ist eine aufwendig gestaltete Mamorstaubwand in Terracotta.
- Rollläden elektrische Ausführung
- Türen alle Türen gemäß DIN 18025 Teil 1 Balkontür als Schiebetür
- Tierfgaragenplätze 2
- Rollstuhlbefahrbarer Duschplatz e
- Rutschfeste Fliesen-
- Abstellraum mit Elektrischen Rollo auf der Terasse
- Fahrstuhl
Ich werde die Informationen noch erweitern.
Makleranfragen sind nicht erwünscht!!!
Nachtrag :
Es handelt sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist dann rechtlich begründet, wenn der erste Eigentümer in das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wurde. Grundlage einer jeden WEG ist die Teilungserklärung, mit der das Eigentum aufgeteilt wird. Einige Menschen bezeichnen die Teilungserklärung auch als Bibel für den Hausverwalter. Es gibt dabei drei Formen des Eigentums: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum. Sondernutzungsrechte können ebenfalls in einer Teilungserklärung festgeschrieben werden