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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Weisenauer Weg 4-6, 55129 Mainz, Hechtsheim | Mapio.net
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Titelbild -- Anlagewohnung sucht neuen Vermieter!

2-Zimmer Wohnung zum Verkauf 175.000 51 m²
Weisenauer Weg 4-6, 55129 Mainz, Hechtsheim


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++ BITTE SENDEN SIE IHRE ANFRAGE DIREKT HIER ÜBER DAS PORTAL ++ Das 1968 errichtete Gebäude liegt auf der Grenze der Mainzer Vororte Weisenau und Hechtsheim. Zu den Vorzügen des Gebäudes lassen sich vor allem die gute Verkehrsanbindung in die Mainzer Innenstadt & ans Autobahnnetzwerk zählen. Die Wohnung befindet sich direkt in der ersten Etage des gepflegten Objektes. Über das Treppenhaus gelangen Sie problemlos zu den Stellplätze und den Kellerräumen. Über den Eingangsbereich der Wohnung gelangen Sie in alle Räumlichkeiten. Rechts vom Flur befindet sich das Duschbad mit Tageslicht sowie die Küche. Gegenüber bietet ein geräumiges Schlafzimmer auch genügend Raum für einen Kleiderschrank. Das Wohnzimmer erstreckt sich über die gesamte Wohnungsbreite und stellt so den Mittelpunkt der Wohnung dar. Problemlos lassen sich hier ein Wohn- und ein Essbereich einrichten. Zur Wohnung gehört neben dem Kellerabteil auch ein Außenstellplatz, den man zwar nicht mit erwirbt, aber ein Nutzungsrecht bekommt. Die Höhe des gesamten Hausgeldes liegt bei 280,00 EUR. (davon 78,00€ Rücklagen) Die Wohnung kann vermietet oder unvermietet übernommen werden. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. Wir freuen uns auf Sie.


+ Zentrale, stadtnahe Lage + Sehr gute Infrastruktur + Außenstellplatz + Tageslichtbad + Laminat- & Fliesenboden + Separater Kellerraum


Hechtsheim ist eines von 15 Stadtteilen der Rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Mit seinen ca. 15.000 Einwohnern der größte Stadtteil, mit einer Gesamtfläche von 13,84 km². Mainz-Hechtsheim bietet eine sehr gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Lebens, Kindergärten, Schulen sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Gute Verkehrsanbindungen in die Mainzer Innenstadt und ins gesamte Rhein-Main-Gebiet sind gewährleistet.


PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen. - eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.


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