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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Pfingstbrunnenstr. 19, 65824 Schwalbach am Taunus, Main-Taunus-Kreis | Mapio.net
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Hausansicht -- *IM BIETERVERFAHREN* "Große 4 Zimmer ETW in sonniger Lage" *Mindestgebot beginnend EUR 420.000,-*

4-Zimmer Wohnung zum Verkauf 420.000 118 m²
Pfingstbrunnenstr. 19, 65824 Schwalbach am Taunus, Main-Taunus-Kreis


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-VERKAUF IM BIETERVERFAHREN- 4 Zimmer Eigentumswohnung in einem ruhigen & gepflegten 4 Familienhaus Nähe Schwalbacher Altstadtkern. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoß und besticht durch helle & lichtdurchflutete Räume und durch Ihre großzügige Aufteilung. Vom Wohnzimmer aus hat man den Zugang auf einen großen, nach Süd-West ausgerichteten Balkon mit Blick ins Grüne. Eingangsbereich, Wohn- und Esszimmer und Flurbereich wurden mit Parkett ausgelegt. Zusätzlich verfügt die Wohnung über einen seperaten Essbereich, 2 weitere Schlafzimmer, einem Gäste-WC mit Dusche, ein Tageslichtbad mit Wanne, einen großzügigen Dielenbereich, sowie einem Küchenbereich mit Einbauküche. In dem Haus befinden sich nur 4 Parteien. Die Wohnung selbst befindet sich im 1. OG mit dem Blick ins Grüne. Ebenfalls gehört zu der Wohnung ein Kellerraum, sowie 2 PKW-Stellplätze im Innenhof, welche im Kaufpreis beinhaltet sind. Zu der gepflegten Anlage gehört ebenfalls ein Gartenbereich, welcher sich zwischen den beiden Häusern befindet.


- 4 helle Zimmer - Holzfußböden - Einbauküche - Tageslichtbad mit Wanne - Gäste-WC mit Dusche - Großer Süd-West Balkon - 2 PKW-Stellplätze


Ruhige Lage (Sackgasse) von Schwalbach, Nähe Altstadt Fussläufig erreichen Sie sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Schule, Restaurants, Einkaufsmärkte, Apotheke, Ärzte, sowie zur Bushaltestelle und S-Bahn. Nur wenige Autominuten nach Frankfurt, zum Flughafen, oder zu den Autobahnen A66, A3 und A5.


Bei der Kaufpreisangabe handelt es sich um das MINDESTGEBOT! Diese Immobilie wird im dynamischen Bieterverfahren verkauft! Sie haben die Möglichkeit während der Bietfrist ihr Gebot zu verändern. Die Unterlagen zum Bieterverfahren bekommen Sie bei der Besichtigung ausgehändigt. Ihr Gebot ist schriftlich oder per E-mail an die Firma Alvarez Immobilien zu richten (Siehe PDF Formulare). Sie werden nach der Besichtigung via Email immer über das aktuell höchste Gebot informiert. Herr Alvarez steht Ihnen unter 06109-3757-111 für die Abstimmung eines individuellen Termins gerne zur Verfügung. Die Bietfrist endet voraussichtlich am 11. Dezember 2020 um 15.00 Uhr. Hinweis: Die Eigentümerzustimmung ist vorbehalten d.h. die Eigentümer sind nicht zur Annahme eines bestimmten Gebotes verpflichtet. Rechte und Pflichten entstehen bei den Käufern und Verkäufern erst bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, dass Verfahren über das Ende der Bieterfrist zu verlängern und mit den Bietern nachzuverhandeln. Die Bieter werden schriftlich, per E-Mail, über den Ausgang bzw. den Zwischenstand des Verfahrens informiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gebote weder für den Bieter noch den Verkäufer bindend sind. Die Eigentümerzustimmung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Weiterhin besteht für die Eigentümer das Recht, das Verfahren jederzeit zu beenden. Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Bitte beachten Sie, dass wir nur komplett ausgefüllte Anfragen beantworten können. Nach persönlichem Kontakt, erhalten Sie alle benötigten Unterlagen. Alle vorgenannten Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber / Eigentümer übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Grunderwerbssteuer, Maklercourtage, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer gerne zur Verfügung. Eine Prospekthaftung wird ausgeschlossen. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Alvarez Immobilien Service nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäsche-gesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.


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