s. Exposé
s. Exposé
s. Exposé
Der Verkauf selbst soll jetzt im privaten Bieterverfahren vollständig abgewickelt werden. Die Eigentümerfamilie benötigt im Anschluss aber noch ein Wohnrecht bis spätestens Ende 2021 (befristeter Mietvertrag). Ablauf des Bieterverfahrens: Bei Kaufinteresse können Sie ein schriftliches Kaufgebot oberhalb des unten genannten Mindestpreises abgeben. Dieses Gebot ist nicht abschließend bindend, sollte aber ihr wirkliches und ernsthaftes Kaufinteresse widerspiegeln. Der Eigentümer hat die Möglichkeit ein Angebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage weiter zu verhandeln. Erst durch den Vertragsschluss anlässlich eines Notartermins wird ein Kauf für beide Seiten bindend. Eigentümerzustimmung vorbehalten Der Eigentümer ist nicht verpflichtet ein Angebot anzunehmen. Selbstverständlich können Sie das Objekt vor Abgabe eines Angebotes besichtigen und Fragen stellen. Alle weiteren Infos und Besichtigungstermine s. Exposé