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Haus zum Verkauf, 95460 Bad Berneck, Rother Str. 57 | Mapio.net
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Haus zum Verkauf Preis nicht angegeben 2082 m²
95460 Bad Berneck, Rother Str. 57


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Aufgrund der MwSt.-Senkung vom 01.07.2020 – 31.12.2020 3,5% vom Kaufpreis + 16% MwSt. (0,56%) = 4,06%, mindestens jedoch 4.500,00 € + 16% MwSt. (720,00 €) = 5.220,00 €.

Baujahr: 1909

www.die-denkmalschutz-immobilie.de


•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Flächenaufteilung:KGSchießbahn und Kegelbahn
EGSaal, Gastronomie, Foyer
OGVorraum, Empore
DGPächter-, Hausmeister-Wohnung
•Verkehrswertgutachten vorhanden (auf Wunsch erhältlich)
•Grundstück komplett erschlossen (Leitungspläne auf Wunsch erhältlich)


1.Sehr hohe Fördermittel werden je nach Nutzungskonzept in Aussicht gestellt !
2.Eine Nutzungsänderung ist möglich. Abstimmung mit den zuständigen Behörden erforderlich.
3.Laut Gemeinde steht einer zusätzlichen Bebauung (soweit möglich) oder einem Teilabriss mit Neubebauung nichts entgegen. Hierbei ist jedoch die aktuelle Parksituation mit den Behörden je nach Nutzung abzustimmen. Baurechtliche Hinweise beachten!
4.Das städt. Kurhaus soll der Endpunkt der aktuell geplanten Ufergestaltung werden. Im Rahmen der Ufergestaltung wird das Bachbett mit Umgriff und die erforderlichen Befestigungsanlagen neu gestaltet und modernisiert.
5.Jeder modere Wohnkomfort kann auch in denkmalgeschützten Objekten eingebaut werden. Der heutige Stand der technischen Gebäudeausrüstung kann in einem Denkmal regelmäßig erreicht werden.


Zweigeschossiger Mauerwerksbau mit einem Walmdach, ursprüngliches Baujahr 1909, mehrfach umgebaut und ergänzt. Wie weit die Bauteile des Urbaus von 1875 verwendet wurden ist nicht bekannt und aus den vorliegenden Plänen nicht ersichtlich.
Umbauten sind soweit bekannt: Einbau einer neuen Küche; Anbau einer Glasveranda und eines Gastzimmers (ohne Datierung). 1953 wurde der Saal neu gestaltet. Nach örtlichen Aussagen ist anzunehmen, dass in diesem Zeitraum auch das Dach erneuert wurde.
Bei der grundlegenden Neugestaltung 1979 wurde auch in die Bausubstanz des Altbaus erheblich eingegriffen. So mit dem Einzug einer neuen, höheren Decke im Bereich der Bühne, dem Einbau einer neuen, abgestuften Decke über dem kleinen Saal – darüber ist die Empore über dem Saal – sowie darüber eine Decke als Fußboden für eine Wohnung im Dachgeschoss.
Ein Behinderten-WC gibt es neben dem Foyer am Saal, das jedoch den Anforderungen an ein Behinderten-WC nicht entspricht. Die WC-Anlagen des Restaurants befinden sich im Keller

Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposè genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Bad Berneck befindet sich im „Naturpark Fichtelgebirge“ und liegt im Norden des Landkreises Bayreuth.
Seit 1857 ist die Erholungs-, und Wohlfühlstadt ein Kurort.
Nähere Informationen unter: www.badberneck.de
Die Entfernungen zu den größeren Städten betragen nach Bayreuth ca. 13 km und nach Hof ca. 44 km, nach Bamberg ca. 60 km und Erlangen und Forchheim ca. 1 Std.

Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer eine Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, Denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!

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Rother Str. 57
95460 Bad Berneck


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