Funktionsgebundene Werks.- Dienstwohnung im UG / möbliert
Schlafzimmer ca. 15qm
Bad mit Dusche
Küche mit Herd, Spüle und Kühlschrank
Wohn und Esszimmer - 40qm
Optionale Erweiterung - Raum: Fitness und TV - ca. 30qm
Verfügbar ab August 2020
(Wird momentan saniert und neu möbliert)
Zeitlich fixierte Mietdauer je nach Arbeitsvertrag
Mietdauer und Preis sind VB. Je nach Miet-Dauer
Gegenfalls auch mit Parkplatz
500m von der B 36
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Beschreibung: Funktionsgebundene Werks.- Dienstwohnung:
Eine Wohnung wird erst dadurch zur Werkswohnung, wenn das Arbeitsverhältnis der Anlass zum Abschluss des Mietvertrages ist. Der Vermieter / Arbeitgeber vermietet diese Wohnungen nur an die Mitarbeiter des Betriebes. Es ist nicht erforderlich, dass die Person des Vermieters mit dem Arbeitgeber identisch ist, eine rechtliche Beziehung Vermieter – Arbeitgeber ist notwendig.
Arbeitsvertrag und Mietvertrag sind zwar rechtlich eigenständige Verträge, sind aber aneinander gekoppelt.
Mietvertrag mit besonderen Dienstpflichten des Arbeitnehmers.
Es besteht kein Mieterschutz, der Mietvertrag kann mit Monatsfrist gekündigt werden. Einer Kündigung durch den Arbeitgeber / Vermieter kann nicht widersprochen (§574 BGB) oder eine Fortsetzung des Mietvertrages verlangt werden (§574a BGB).
Wenn der Arbeitnehmer kündigt, ohne dass der Arbeitgeber dazu Anlass gegeben hat, muss die Dienstwohnung fristgerecht geräumt werden. Eine Berufung auf den Mieterschutz ist nicht zulässig.