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Haus zum Verkauf, 70499 Stuttgart, Wolfbusch | Mapio.net
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Hausansicht -- ++ Gemütliche Doppelhaushälfte mit Garage und großzügigem Gartengrundstück ++

Haus zum Verkauf 530.000 89 m²
70499 Stuttgart, Wolfbusch


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Die gemütliche Doppelhaushälfte mit einer separaten Garage und einem sehr großzügigem Gartengrundstück wurde im Jahre 1941 erbaut und steht trotz der vergangenen Zeiten wie eh und je. Das gemütliche Häuschen befindet sich auf einem 452 m² großem Grundstück. Das kleine Schmuckstück hat eine Wohnfläche von ca. 89 m² und ist komplett unterkellert. Besonders hervorzuheben ist die Lage im Stuttgarter Norden. Der gemütliche und familiäre Stadtteil Wolfsbusch ist bekannt für ein ruhiges und entspanntes zusammenleben und dies obwohl es zur "Hauptstadt" des südwestdeutschen Bundeslands Baden-Württemberg gehört.


• 4 Zimmer • 1 Badezimmer • 1 separates WC • 3 Kellerräume • 1 Heizungsraum • 1 Garage • 1 Lagerraum (hinter der Garage) • 2 Außenstellplätze • Einbauküche • Terrasse und Garten


Die Doppelhaushälfte befindet sich in einer hübschen und gepflegten Siedlung in Stuttgart Wolfbusch, ein "grüner" Stadtteil im Stuttgarter Nordwesten der mit dem Stadtbezirk Weil im Dorf verbunden ist. Öffentliche Verkehrsmittel erreichen Sie zu Fuß in gerade einmal 4 Minuten. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelläden, Ärzte, Apotheken, Banken usw. befinden sich in Ihrer Nähe. Ebenfalls sind Kindergärten, Schulen, Vereinshäuser usw. zu finden.


Ihr persönlicher Ansprechpartner für dieses Angebot ist Herr René Herzog Telefonnummer: 01522 57 57 269 E-Mail: herzog@deca-immobilien.de Darüber hinaus stehe ich Ihnen natürlich als Partner bei der Vermietung und dem Verkauf Ihrer Immobilie als Makler Ihres Vertrauens zur Seite. Bitte sprechen Sie mich einfach per Mail oder Telefon zu diesem Thema an. Die Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig geprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird jedoch keine Haftung übernommen. Das Exposé stellt kein Angebot dar. Maßgeblich sind vielmehr die Angaben und Zusagen in dem zum Kauf der angebotenen Immobilie abzuschließenden notariell beurkundeten Kaufvertrag. Es obliegt dem Erwerber, vor Abschluss des Kaufvertrages zu prüfen, ob die Wohneinheiten seinen Wünschen und dem von ihm mit dem Erwerb verfolgten Zweck gerecht werden. Alle bildlichen Darstellungen der Räume, des Gebäudes und der Grundrisse sind künstlerische Illustrationen. Abweichungen in der Ausführung sind möglich.


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